Sammelfrist 03.07.2021
Was möchte die Mobilfunkhaftungs-Initiative?
Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern:
Art. 74a Mobilfunkhaftung
1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.
2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.
3 Ist die Konzessionäri…