DIE SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK - SNB#
Organisation #
Die Schweizerische Nationalbank SNB ist die Zentralbank der Schweiz. Sie ist eine spezialrechtliche Aktiengesellschaft und entsprechend im schweizerischen Handelsregister Zefix eingetragen, deren Gründung sich auf das Bundesgesetz beruft; im Artikel 951.1 sind die bindenden Vorschriften wie das Nationalbankgesetz (NBG) aufgeführt, dieses konkretisiert den verfassungsrechtlichen Auftrag und deren Unabhängigkeit jedoch nur in groben Zügen.
Darüber hinaus hat sich die SNB im Sinne einer gewissen Selbstbindung eigene, rechtlich nicht bindende Richtlinien auferlegt, welche Sie jederzeit selbst abändern darf. Weiter darf Sie keinerlei Weisungen bei der geld- und währungspolitischen Aufgaben von Bundesrat, Bundesversammlung oder andern Stellen entgegen nehmen. Die finanzielle Unabhängigkeit beinhaltet einerseits die Budgetautonomie und anderseits das Verbot der Kreditgewährung an den Bund, womit dem Staat der Zugriff auf die Notenpresse verwehrt ist. Die personelle Unabhängigkeit wird dadurch gesichert, dass die Mitglieder des Direktoriums und Ihre Stellvertreter während ihrer festen Amtsdauer nur abberufen werden können, wenn sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllen oder eine schwere Verfehlung begangen haben.
Als Gegengewicht zur Unabhängigkeit besteht eine gesetzlich Verankerte Rechenschaftspflicht (NBG Artikel 7) gegenüber dem Bundesrat, Bundesversammlung und der Öffentlichkeit. Das oberste Organ der SNB ist das Direktorium, das erweiterte Direktorium besteht aus drei Mitgliedern und ihren drei Stellvertretern. Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung. Er besteht aus 11 Mitgliedern, 6 Mitglieder, darunter der Präsident und der Vizepräsident werden vom Bundesrat und 5 von der Generalversammlung gewählt.
Aufgabenbereich#
Der Aufgabenbereich der SNB ist im Artikel 5 des Nationalbankgesetzes definiert;
- Aufrechterhaltung der Preisstabilität - Instrumente dafür sind;
Zinspolitik (Aufgrund der anhaltenden Tiefstzinspolitik schwindet diese Art der Einflussnahme massgeblich)
- der Leitzins für Kreditinstitute,
- das Reprogeschäft (Kauf- und Rückkaufsvereinbarungen für kurzfristige Kredite an Bankinstitute)
Devisenmarkt Interventionen (z.B. Festlegung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro von SFr. 1.20)
- Kauf /Verkauf Fremdwährungen
Mindestreserven
- Festlegen von Kapitalreserven der Bankinstitute
- Gewährleistung der Bargeldversorgung
- Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
- Anlage der Währungsreserven
- Überwachung der Stabilität des Finanzsystems
Dazu sollte eigentlich auch der Notenumlauf gehören;
dieser ist jedoch mit der Revision der Bundesverfassung 1999 abhanden gekommen;
mehr dazu weiter unten im Artikel "Ausverkauf des Volkvermögens"!
- Erstellung von Statistiken
- Beratung des Bundes in währungspolitischen Fragen
Gesetzliche Grundlage#
"Die dauernde Neutralität ist ein Grundsatz der schweizerischen Aussenpolitik. Sie trägt bei zum Frieden und zur Sicherheit in Europa und jenseits der Grenzen Europas. Sie dient der Sicherung der Unabhängigkeit unseres Landes und der Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. In Übereinstimmung mit dem Neutralitätsrechts nimmt die Schweiz nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten teil." Die Handhabung der Neutralität gehört in die Kompetenz von Bundesrat und Bundesversammlung (Bundesverfassung Artikel 173 und Artikel 185 Stand 01. Januar 2018).
Gemäss Artikel 99 Absatz 2 ist die Schweizerische Nationalbank einer Geld- und Währungspolitik verpflichtet, welche dem Gesamtinteresse des Landes dient. Weiter ist Sie gemäss Absatz 3 verpflichtet Währungsreserven zu bilden; ein Teil muss dabei in Gold gehalten werden.
Die verbindliche gesetzliche Grundlage der SNB ist im Nationalbankengesetz NBG geregelt. Zwei wesentliche Punkte sind
Unabhängigkeit, Artikel 6#
"Unabhängigkeit heisst im Kern, dass es der SNB untersagt ist, bei der Wahrnehmung der Geld- und Währungspolitik Weisungen einzuholen oder entgegenzunehmen, und zwar weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass der Zeithorizont der Geldpolitik eine längere Spanne umfasst, weil geldpolitische Massnahmen in der Regel erst mit Verzögerung auf die Realwirtschaft wirken.“ "Als Gegengewicht zur Unabhängigkeit auferlegt er der SNB die Rechenschaftspflicht gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit. Die SNB ist somit dazu angehalten, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und ihre Politik und ihre Entscheidungen regelmässig zu erklären. Der Bundesrat stellt in seinem Bericht fest, dass die unabhängige Stellung der SNB dadurch demokratisch gut legitimiert ist und ihre Tätigkeit transparent wird." |
Schreibt Jean Studer, Präsident des Bankrats Schweizerische Nationalbank (SNB) im Dokument Ist der institutionelle Rahmen der SNB noch zeitgemäss vom 28. April 2017
Rechenschaftspflicht und Information, Artikel 7#
Selbst auferlegte Richtlinien #
Das Nationalbankgesetz regelt nur in groben Zügen, welche Geschäfte die SNB zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben tätigen kann.
"Im Sinne einer gewissen Selbstbindung hat die Nationalbank daher Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium (vom 25. März 2004) sowie über die Anlagepolitik (vom 27. Mai 2004) erlassen. Es handelt sich dabei um neuartige Normtexte, die rechtlich nicht unmittelbar verbindlich sind und jederzeit rasch geändert werden können.“ Diese flexible und funktionelle Umschreibung hat den Nachteil, dass sie nicht transparent ist.“ https://www.snb.ch/de/iabout/snb/legal/id/snb_legal_rules
Faktisch lässt sich die Unabhängigkeit der SNB durch den „einfachen“ Bürger nicht überprüfen, da diese die externen Institute, mit denen Sie zusammen arbeitet, nicht kommuniziert (E-Mail Antwort vom 07.08.2017) - die selbst auferlegten Regeln jederzeit eigenmächtig abändern kann; „in begründeten Fällen kann die SNB ohne Vorankündigung von diesen Richtlinien abweichen“ (Seite 1 Richtlinien Anlagepolitik).
Anlagepolitik#
"Bei der Anlagepolitik der SNB geht es um die Verwaltung der Währungsreserven. Diese orientiert sich an den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag, wobei die geldpolitischen Erfordernisse Vorrang haben. Nach dem Dafürhalten der SNB ist es in diesem Zusammenhang im besten Sinn ihres Auftrags gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz, wenn sie durch eine möglichst breite Diversifikation solide Erträge erwirtschaftet. Die SNB hat ihr Anlageuniversum deshalb kontinuierlich ausgeweitet. So investiert die SNB auch in Aktien ausländischer Unternehmen, um das langfristige Rendite-Risiko-Verhältnis zu verbessern. Seit 2015 gehören ebenso Aktien aus Schwellenländern und in Renminbi denominierte chinesische Staatsanleihen zum Anlageuniversum. Die SNB versteht sich als Finanzinvestorin und verfolgt mit ihren Aktienanlagen keine strategischen Interessen. Sie betreibt daher keine aktive Titelselektion, sondern bildet die einzelnen Aktienmärkte in ihrer Gesamtheit ab. Dadurch wird die Anlagepolitik vor politischen Überlegungen abgeschirmt und der Einfluss auf einzelne Märkte möglichst gering gehalten.
Die SNB ist sich ihrer Verantwortung als grosse Aktieninvestorin bewusst. Sie strebt an, Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden. Deshalb verzichtet die SNB auf Investitionen in Aktien von Unternehmen, die international geächtete Waffen produzieren, die systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen. Bei der Feststellung, ob ein Unternehmen unter eine dieser drei Kategorien fällt und bei den Aktienanlagen ausgeschlossen wird, stützt sich die SNB auf die Empfehlungen eines Instituts ab, das auf solche Analysen spezialisiert ist.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass die SNB zu einzelnen Aktientiteln keine Angaben macht. Sie finden aber zahlreiche Informationen zur Anlagepolitik der SNB im Rechenschaftsbericht, Kapitel 5 (www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2016_komplett/source/annrep_2016_komplett.de.pdf), in den entsprechenden Fragen und Antworten (www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_assets) sowie auf der Website unter folgendem Link (www.snb.ch/de/iabout/assets)."
E-Mail vom 09. Juni 2017 Irma Cruz, Kommunikation SNB
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"Auf die Anlagepolitik der Schweizerische Nationalbank (SNB) bin ich bereits in meiner Mail vom 9. Juni eingegangen und habe dabei auf verschiedene einschlägige Informationsquellen hingewiesen. Zu den externen Instituten, mit denen die SNB in diesem Bereich zusammenarbeitet, machen wir jedoch grundsätzlich keine Angaben."
E-Mail vom 07. August 2017 Irma Cruz, Kommunikation SNB
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Kritik #
Grundlage von Entscheiden#
Wenn man sich den Geschäftsbericht 2016 der SNB ansieht, stellt man fest, dass sich die SNB bei der "Differenzierungsmassnahme“ vor allem auf westliche Partner stützt. Rüstungskonzerne welche nicht dieser „Kategorie“ Länder entsprechen, namentlich z.B. in russische Konzerne versucht man vergebens. Unsere Rückfrage bestätigt dies! Es ist deshalb anzunehmen [zu befürchten], dass die SNB Ihre Anlage- Entscheide im wesentlichen auf die Marktbeherrschenden Ratingagenturen Standards & Poor, MOODYS & FITCH stützt, alle mit US - Amerikanischen wurzeln; zumindest lässt sich die amerikanische Tendenz aus Ihren Taten eindeutig nachvollziehen;
Illegale Auftragsabwicklung#
Die SNB schloss im April 2016 im Auftrag des Bundes [Widerspruch zur Unabhängigkeit von Weisungen des Bundesrates] einen bilateralen Darlehensvertrag mit der Nationalbank der Ukraine über 200 Mio. US - Dollar ab. Dass dieses Geld nicht für Kriegszwecke gebraucht werden darf, ist als blanker Hohn zu verstehen; denn bekäme diese das "Geld zum Aufbau" nicht, müsste Sie es vermutlich aus der Kriegskasse nehmen! Die Schweiz unterstützt hier also unter dem Deckmantel des IWF`s eine illegale Putschregierung, welche den zuvor rechtmässig und demokratisch legitimierten Präsidenten Wiktor Janukowitsch und unter "westlicher Hilfe" abgesetzt hat; Hintergrundinformationen dazu gibt es im Film Ukrainian Agony - der verschwiegene Krieg.
Franken-Bomben: Nationalbank im Rüstungsgeschäft#
Teilnahme an Bilderberger Konferenzen#
Thomas Jordan, seit 2012 Präsident des Direktoriums, nahm 2013 an der demokratisch nicht legitimierten Bilderberger Konferenz teil. Weiter ist er, nebst "Grössen" wie Mario Draghi Mitglied im Verwaltungsrat der Bank für internationalen Zahlungsausgleich BIZ.
ungerechtfertigter Goldverkauf#
"Um es ganz offen zu sagen; Die Schweizerische Nationalbank beabsichtigt Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.“ Jean Zwahlen, damals Direktoriumsmitglied der Nationalbank am 19.6.1995 |
copyright nintendo "fair use" |
INTERNATIONALER WAEHRUNGSFOND IWF INTERNATIONAL MONEY FUND IMF Beitritt der Schweiz durch Volksabstimmung 1992 |
Abschaffung des Goldstandard`s in der Schweiz#
Ausverkauf des Volkvermögens #
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates stellte in Ihrem Dokument Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank: Rechtliche und politische Feststellungen aus der Perspektive der Oberaufsicht Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 7. Februar 2006, zu finden auf Seite 6266, folgendes fest;
Empfehlung 1
Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, in Zukunft bei seinen Stellungnahmen klar zwischen seiner politischen und seiner rechtlichen Beurteilung einer Situation zu unterscheiden und seine Entscheidgründe klar darzulegen. Dies gilt ganz besonders für Abstimmungserläuterungen. In den Stellungnahmen ist insbesondere auch das Weiterbestehen des geltenden Rechts als Variante mit einzubeziehen. Sowohl das Parlament wie auch die Öffentlichkeit müssen frühzeitig informiert werden, falls der Bundesrat in einem politisch bedeutenden Geschäft einen Richtungswechsel vornehmen will.
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aktueller Goldbestand - Lagerort#
Forderung an die Politik #
Die SNB hat folgende Auflagen zu erfüllen;
- Einhaltung der Schweizerischen Neutralitätspolitik
- Einhaltung des Weisungsannahmeverbotes, sofern davon abgewichen wird ist zwingend die Quelle, welche Teil der Entscheidungsgrundlage ist, zu veröffentlichen. Die Entscheidungen sind zu erörtern und die verantwortlichen Entscheidungsträger aufzuführen und eine Stelle für Rückfragen auszuweisen.
- Notarielle Beglaubigung der Goldbestände, sowie die exakte Ausweisung der gelebten Handlungspraxis
- Aufnahme von Gesprächen mit der New Development Bank, verbunden mit Investitionen in die BRICS - Staaten; zwecks breit abgestützter Diversifikation (Risikoausgleich)!
- Sofortige Zahlung der Schweizer Staatsschulden [bei wem eigentlich - wo ist der Ausweis?] durch die vorhandenen Devisenbestände/Wertpapiere der SNB (diese dürften derzeit ca. 800 Milliarden CHF entsprechen, davon sind 39% in Euro, 35% in Dollar und 7% in Britisches Pfund gehalten; davon wiederum sind 68% Staatsanleihen, Stand 30.03.2018 - Quelle SNB). Alleine die Schweiz ist im Besitz von unglaublichen 242.2 Billionen US-Schatzpapieren, gehalten in US - Dollar (242 200 Milliarden (Quelle; http://ticdata.treasury.gov/Publish/mfh.txt)
Apr Mar Feb Jan Dec Nov Oct Sep Aug Jul Jun May Apr Country 2018 2018 2018 2018 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017
Switzerland 242.2 245.4 248.0 251.1 249.6 250.9 254.0 253.3 248.2 244.5 244.1 239.4 234.1
- Kauf von Edelmetallen durch vorhandene Devisenbestände/Wertpapiere
- Stellungnahme des Bundesrates
Fazit; Lösungsansatz - Diversifikation#
„Heutzutage beruht Geld ausschliesslich auf dem Vertrauen in die amtlichen Stellen,
die es herausgeben. Gold ist zu einer Ware geworden (...) Gold ist demonetisiert.“
(Vorlesung „Geld und Gold, zur Reform der Schweizerischen Währungsverfassung“ an der Universität St. Gallen,
vom 19. November 1999 von Herr Peter Kuster)
Wer weitere Fragen hat...#
...darf diese gemäss Referat von Herrn Jean Studer, Präsident des Bankrats gerne direkt an die SNB selbst stellen;
"In diesem Zusammenhang möchte ich unterstreichen, dass ich einer sachbezogenen öffentlichen Debatte grosse Bedeutung beimesse.
Nur dank eines konstruktiven Austausches werden die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiterhin Vertrauen in unsere Institution haben und ihr die nötige Unterstützung bei der Erfüllung ihres Auftrags zukommen lassen.“
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