Gesendet: Freitag, 19. Mai 2017#
Mit diesem Schreiben distanziere ich mich, als Schweizer Bürger und Auftraggeber gegenüber der SNB, entschieden gegen deren Handlungspraxis; unter dem Vorwand der „Differenzierungs- Währungspolitik“ in Waffenkonzerne zu investieren.
Sehr geehrter Bankrat der Schweizerischen Nationalbank SNB
Der vergangenen SRF Rundschau vom 17. Mai 2017 war folgendes zu entnehmen;
Franken-Bomben: Nationalbank im Rüstungsgeschäft#
Die SNB will den Franken schwächen und muss Geld im Ausland anlegen. Sie investiert deshalb vermehrt auch in die US-Waffenindustrie – unter anderem in die Firma Raytheon. Geschosse aus dieser Waffenschmiede kommen im vergessenen Bürgerkrieg von Jemen zum Einsatz. Die Rundschau-Recherche zeigt: Raytheon-Bomben haben auch unschuldige Zivilisten getötet. https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/nationalbank-im-ruestungsgeschaeft-gefaehrliche-gurus-trump
Nebst der Preisstabilität ist die SNB auch der Neutralisationspolitik der Eidgenossenschaft verpflichtet.
Um die Neutralität der Schweiz auf internationaler Ebene glaubwürdig vertreten zu können, stellt sich für mich folgende, ergänzende Frage;
Investiert die SNB Ihr Anlagevermögen als "Differenzierungsmassnahme“ auch in Rüstungskonzerne welche nicht der „Kategorie“ westlich orientierter Länder entsprechen, namentlich z.B. in Russland?
Falls ja, in welche? Falls nein, wieso nehmen Sie Ihre Verpflichtung nicht ernst? Begründen Sie Ihren Entscheid.
Weiter bitte ich Sie um eine vollständige Auflistung von Firmen, welche Rüstungskonzernen und/oder deren Zulieferer zugeordnet werden können, in welche die SNB aktive Investments tätigt und mir mitzuteilen ob diesbezüglich kurz- bis mittelfristige Änderungen geplant sind (z.B. generell nicht mehr in Rüstungskonzerne zu investieren und/oder auch in nicht westlich orientierte Länder/Rüstungskonzerne zu investieren).
Ich bitte Sie gemäss Artikel 6 Absatz 1 des "Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltungen“ (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) und unter Beachtung des Artikel 12 Absatz 1 eine baldige, vollständige Antwort zu verfassen.
Hinweis; Ihre Antwort kann zu medialen Zwecken, auch auszugsweise, weiter verwendet werden.
Besten Dank für Ihre Bearbeitung.
Mit Freundlichen Grüssen
xxxxx
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Empfangen: Freitag, 09. Juni 2017#
Sehr geehrter Herr xxxxx
In Ihrem Mail vom 19. Mai, das Sie an den Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (SNB) richten, nehmen Sie Bezug auf eine Fernsehsendung und stellen einige Fragen zur Anlagepolitik der SNB.
Bei der Anlagepolitik der SNB geht es um die Verwaltung der Währungsreserven. Diese orientiert sich an den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag, wobei die geldpolitischen Erfordernisse Vorrang haben. Nach dem Dafürhalten der SNB ist es in diesem Zusammenhang im besten Sinn ihres Auftrags gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz, wenn sie durch eine möglichst breite Diversifikation solide Erträge erwirtschaftet. Die SNB hat ihr Anlageuniversum deshalb kontinuierlich ausgeweitet. So investiert die SNB auch in Aktien ausländischer Unternehmen, um das langfristige Rendite-Risiko-Verhältnis zu verbessern. Seit 2015 gehören ebenso Aktien aus Schwellenländern und in Renminbi denominierte chinesische Staatsanleihen zum Anlageuniversum.
Die SNB versteht sich als Finanzinvestorin und verfolgt mit ihren Aktienanlagen keine strategischen Interessen. Sie betreibt daher keine aktive Titelselektion, sondern bildet die einzelnen Aktienmärkte in ihrer Gesamtheit ab. Dadurch wird die Anlagepolitik vor politischen Überlegungen abgeschirmt und der Einfluss auf einzelne Märkte möglichst gering gehalten.
Die SNB ist sich ihrer Verantwortung als grosse Aktieninvestorin bewusst. Sie strebt an, Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden. Deshalb verzichtet die SNB auf Investitionen in Aktien von Unternehmen, die international geächtete Waffen produzieren, die systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen. Bei der Feststellung, ob ein Unternehmen unter eine dieser drei Kategorien fällt und bei den Aktienanlagen ausgeschlossen wird, stützt sich die SNB auf die Empfehlungen eines Instituts ab, das auf solche Analysen spezialisiert ist.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass die SNB zu einzelnen Aktientiteln keine Angaben macht. Sie finden aber zahlreiche Informationen zur Anlagepolitik der SNB im Rechenschaftsbericht, Kapitel 5(www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2016_komplett/source/annrep_2016_komplett.de.pdf), in den entsprechenden Fragen und Antworten (www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_assets) sowie auf der Website unter folgendem Link (www.snb.ch/de/iabout/assets).
Das Kompliment zu den neuen Banknoten nehme ich gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüssen
Irma Cruz
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Irma Cruz
Kommunikation
Redaktion und Lektorat
T +41 58 631 31 50
Schweizerische Nationalbank
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Gesendet: Dienstag, 1. August 2017#
Seite 9 "Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Damit setzt sie grundlegende Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Wirtschaft."
Seite 17 „Die Kreditvergabe des IWF blieb im Jahr 2016 weiterhin hoch. Erneut entfiel ein Grossteil der Finanzhilfe des IWF auf die Ukraine. Die SNB schloss im Auftrag des Bundes einen bilateralen Darlehensvertrag mit der Nationalbank der Ukraine über 200 Mio. USDollar ab. Dieser ist Teil einer breit abgestützten Hilfsaktion der Staatengemeinschaft, an der auch der IWF beteiligt ist."
Seite 22 "Der Bundesrat spricht sich darin (Bericht «Geldpolitik» der Sitzung vom 21. Dezember 2016) ...gegen eine Veröffentlichung der Protokolle zu den geldpolitischen Entscheiden aus.
Seite 77 "Bei allen Risikoanalysen wird dem tendenziell langfristigen Anlagehorizont der Nationalbank Rechnung getragen. Um die Kreditrisiken zu beurteilen und zu steuern, werden die Informationen der führenden Ratingagenturen, Marktindikatoren sowie eigene Analysen herangezogen."
Seite 114 "Im Auftrag des Bundes schloss die SNB im April 2016 einen bilateralen Darlehensvertrag mit der Nationalbank der Ukraine über maximal 200 Mio. USDollar ab. Dieses bilaterale Darlehen ist Teil einer breit abgestützten Hilfsaktion der Staatengemeinschaft zur finanziellen Stabilisierung der Ukraine, die aus einem IWFProgramm und bilateralen Beiträgen anderer Staaten besteht. Rechtliche Grundlage des Darlehens zwischen der SNB und der Nationalbank der Ukraine bildet das WHG. Der Bund garantiert der Nationalbank die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens. Das Darlehen ist an die Umsetzung der Erweiterten Kreditvereinbarung mit dem IWF gebunden und darf nicht zur Finanzierung des Militärbudgets verwendet werden."
Fragestellungen an die SNB#
Empfangen: Montag 07. August 2017 #
Sehr geehrter Herr xxxxx
Zu den Fragen, die Sie in Ihrer Mail vom 1. August aufwerfen, kann ich mich wie folgt äussern.
Auf die Anlagepolitik der Schweizerische Nationalbank (SNB) bin ich bereits in meiner Mail vom 9. Juni eingegangen und habe dabei auf verschiedene einschlägige Informationsquellen hingewiesen. Zu den externen Instituten, mit denen die SNB in diesem Bereich zusammenarbeitet, machen wir jedoch grundsätzlich keine Angaben.
Was den Goldbestand der SNB betrifft, beläuft er sich seit 2008 auf 1040 Tonnen. Er hat sich in den letzten Jahren nicht verändert. Die Bewertung des Goldes erfolgt zu Marktpreisen, der Wert des Goldbestandes bewegt sich daher analog zum Goldpreis. Bewertungsgewinne und -verluste werden in der Erfolgsrechnung unter „Erfolg aus Gold“ verbucht. Zur Rolle des Goldes in den Währungsreserven der SNB empfehle ich Ihnen gerne die Lektüre des folgenden Referats von Fritz Zurbrügg, Vizepräsident des Direktoriums der SNB:www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20141120_zur/source/ref_20141120_zur.de.pdf.
Der Notenumlauf ist die Summe aller von der SNB ausgegebenen Noten, er widerspiegelt die Nachfrage der Bevölkerung nach Bargeld. Mit dem Goldbestand kann er aber nicht in Verbindung gebracht werden. Die letzten Bindungen zwischen dem Franken und dem Gold wurden mit der Reform der Geld- und Währungsordnung Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre aufgehoben. Dies erfolgte aufgrund von Verfassungs- und Gesetzesänderungen im Rahmen der Nachführung der Bundesverfassung. Die derzeit geltende Bundesverfassung schreibt vor, dass die SNB einen Teil ihrer Währungsreserven in Gold hält, lässt aber dessen Höhe offen.
Das Mitwirken bei internationalen Währungskooperationen gehört gemäss Nationalbankgesetz (Art. 5 Abs. 3; www.admin.ch/ch/d/sr/c951_11.html) zu den Aufgaben der SNB, die sie in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat auszuführen hat. Die internationale Währungskooperation hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu fördern und zur Überwindung von Krisen beizutragen. Als eine stark in die Weltwirtschaft integrierte Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung profitiert die Schweiz in besonderem Masse von einem stabilen internationalen Finanz- und Währungssystem.
Zur Frage der Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des Direktoriums hat der Präsident des Bankrats an der letzten Generalversammlung der SNB Stellung genommen (www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20170428_stj/source/ref_20170428_stj.de.pdf).
Mit freundlichen Grüsse
Irma Cruz
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Irma Cruz
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Gesendet: Dienstag, 6. Oktober 2017#
ZUSAMMENFASSUNG
Gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Schweizer Bundesverfassung ist die SNB der Unabhängigkeit verpflichtet. Ebenso ist Sie der Neutralitätspolitik der Schweiz verpflichtet.
"Als Gegengewicht zur Unabhängigkeit auferlegt er der SNB die Rechenschaftspflicht gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit. Die SNB ist somit dazu angehalten, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und ihre Politik und ihre Entscheidungen regelmässig zu erklären. Der Bundesrat stellt in seinem Bericht fest, dass die unabhängige Stellung der SNB dadurch demokratisch gut legitimiert ist und ihre Tätigkeit transparent wird."
"Um es ganz offen zu sagen;
Die Schweizerische Nationalbank beabsichtigt
in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. [ ... ]
Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und
Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit.
Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold
stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.“
Jean Zwahlen,
damals Direktoriumsmitglied der Nationalbank am 19.6.1995
Kurzer, geschichtlicher Hintergrund zur Abschaffung des Goldstandars in der Schweiz
Mit der Volksabstimmung von 1992 stimmte das Schweizer Volk mit 55,8% dem IWF-Beitritt zu. Es ist davon auszugehen, dass ein sehr grosser Bevölkerungsanteil nicht in Kenntnis des Artikel 2b, Absatz IV der Articles of Agreement war, welcher das festhalten an einer Gold- gedeckten Währung verboten hat. Dem Volke wurde der Beitritt unter dem Vorwand „einer besseren Form der Entwicklungshilfe“ schmackhaft gemacht.
Bis zum April 2000 bestand noch immer die Möglichkeit eines Volksentscheides. Die SNB nahm sich jedoch trotzdem das Recht und verkaufte 1300 Tonnen Gold, bevor das eigentliche demokratische Verfahren dazu abgeschlossen war. (Es Bestand faktisch immer noch die Möglichkeit zur Ergreifung eines Referendums)
„Heutzutage beruht Geld ausschliesslich auf dem Vertrauen in die amtlichen Stellen, die es herausgeben. Gold ist zu einer Ware geworden (...) Gold ist demonetisiert.“
(Vorlesung „Geld und Gold, zur Reform der Schweizerischen Währungsverfassung“ an der Universität St. Gallen, vom 19. November 1999 von Herr Peter Kuster)
Gesendet: Dienstag, 6. Oktober 2017#
Gesendet: Mittwoch, 29. November 2017#
Guten Tag Frau Cruz
Eingeschriebener Brief; Mittwoch 21. Februar 2018#
Da bis zum genannten Datum keine Antwort eingegangen ist, wurde der SNB, Irma Cruz ein eingeschriebener Brief mit der kompletten, bisherigen Korrespondenz zugestellt.
Empfang Brief; Montag 05. März 2018#
Die Antwort befindet sich im PDF - Anhang. Der Brief enthält folgende drei Links;
https://www.snb.ch/de/ifor/mediadosiers/id/media_dossiers_gold
https://www.snb.ch/de/iabout/monopol/id/monpol_current
https://www.snb.ch/de/ifor/media/id/media_speeches