Gesendet: Freitag, 19. Mai 2017#

Mit diesem Schreiben distanziere ich mich, als Schweizer Bürger und Auftraggeber gegenüber der SNB, entschieden gegen deren Handlungspraxis; unter dem Vorwand der „Differenzierungs- Währungspolitik“ in Waffenkonzerne zu investieren.

Sehr geehrter Bankrat der Schweizerischen Nationalbank SNB 

Der vergangenen SRF Rundschau vom 17. Mai 2017 war folgendes zu entnehmen; 

Franken-Bomben: Nationalbank im Rüstungsgeschäft#

Die SNB will den Franken schwächen und muss Geld im Ausland anlegen. Sie investiert deshalb vermehrt auch in die US-Waffenindustrie – unter anderem in die Firma Raytheon. Geschosse aus dieser Waffenschmiede kommen im vergessenen Bürgerkrieg von Jemen zum Einsatz. Die Rundschau-Recherche zeigt: Raytheon-Bomben haben auch unschuldige Zivilisten getötet. https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/nationalbank-im-ruestungsgeschaeft-gefaehrliche-gurus-trump

Nebst der Preisstabilität ist die SNB auch der Neutralisationspolitik der Eidgenossenschaft verpflichtet.

Um die Neutralität der Schweiz auf internationaler Ebene glaubwürdig vertreten zu können, stellt sich für mich folgende, ergänzende Frage; 

Investiert die SNB Ihr Anlagevermögen als "Differenzierungsmassnahme“ auch in Rüstungskonzerne welche nicht der „Kategorie“ westlich orientierter Länder entsprechen, namentlich z.B. in Russland? 

Falls ja, in welche? Falls nein, wieso nehmen Sie Ihre Verpflichtung nicht ernst? Begründen Sie Ihren Entscheid. 

Weiter bitte ich Sie um eine vollständige Auflistung von Firmen, welche Rüstungskonzernen und/oder deren Zulieferer zugeordnet werden können, in welche die SNB aktive Investments tätigt und mir mitzuteilen ob diesbezüglich kurz- bis mittelfristige Änderungen geplant sind (z.B. generell nicht mehr in Rüstungskonzerne zu investieren und/oder auch in nicht westlich orientierte Länder/Rüstungskonzerne zu investieren).

Ich bitte Sie gemäss Artikel 6 Absatz 1 des "Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltungen“ (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) und unter Beachtung des Artikel 12 Absatz 1 eine baldige, vollständige Antwort zu verfassen.

Hinweis; Ihre Antwort kann zu medialen Zwecken, auch auszugsweise, weiter verwendet werden.

Besten Dank für Ihre Bearbeitung.

Mit Freundlichen Grüssen

xxxxx

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Empfangen: Freitag, 09. Juni 2017#

Sehr geehrter Herr xxxxx

In Ihrem Mail vom 19. Mai, das Sie an den Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (SNB) richten, nehmen Sie Bezug auf eine Fernsehsendung und stellen einige Fragen zur Anlagepolitik der SNB.

Bei der Anlagepolitik der SNB geht es um die Verwaltung der Währungsreserven. Diese orientiert sich an den Kriterien Sicherheit, Liquidität und Ertrag, wobei die geldpolitischen Erfordernisse Vorrang haben. Nach dem Dafürhalten der SNB ist es in diesem Zusammenhang im besten Sinn ihres Auftrags gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz, wenn sie durch eine möglichst breite Diversifikation solide Erträge erwirtschaftet. Die SNB hat ihr Anlageuniversum deshalb kontinuierlich ausgeweitet. So investiert die SNB auch in Aktien ausländischer Unternehmen, um das langfristige Rendite-Risiko-Verhältnis zu verbessern. Seit 2015 gehören ebenso Aktien aus Schwellenländern und in Renminbi denominierte chinesische Staatsanleihen zum Anlageuniversum.

Die SNB versteht sich als Finanzinvestorin und verfolgt mit ihren Aktienanlagen keine strategischen Interessen. Sie betreibt daher keine aktive Titelselektion, sondern bildet die einzelnen Aktienmärkte in ihrer Gesamtheit ab. Dadurch wird die Anlagepolitik vor politischen Überlegungen abgeschirmt und der Einfluss auf einzelne Märkte möglichst gering gehalten.

Die SNB ist sich ihrer Verantwortung als grosse Aktieninvestorin bewusst. Sie strebt an, Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden. Deshalb verzichtet die SNB auf Investitionen in Aktien von Unternehmen, die international geächtete Waffen produzieren, die systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen. Bei der Feststellung, ob ein Unternehmen unter eine dieser drei Kategorien fällt und bei den Aktienanlagen ausgeschlossen wird, stützt sich die SNB auf die Empfehlungen eines Instituts ab, das auf solche Analysen spezialisiert ist.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass die SNB zu einzelnen Aktientiteln keine Angaben macht. Sie finden aber zahlreiche Informationen zur Anlagepolitik der SNB im Rechenschaftsbericht, Kapitel 5(www.snb.ch/de/mmr/reference/annrep_2016_komplett/source/annrep_2016_komplett.de.pdf), in den entsprechenden Fragen und Antworten (www.snb.ch/de/ifor/public/qas/id/qas_assets) sowie auf der Website unter folgendem Link (www.snb.ch/de/iabout/assets). 

Das Kompliment zu den neuen Banknoten nehme ich gerne entgegen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Irma Cruz

____

Irma Cruz

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Gesendet: Dienstag, 1. August 2017#

Sehr geehrte Frau Cruz
Besten Dank für Ihre Antwort; basierend auf dem nachfolgend geschilderten Sachverhalt, den von Ihnen zugestellten Informationen - ergeben sich für mich ergänzende Fragestellungen:
Gesetzesebene
Gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Schweizerischen Bundesverfassung ist die Schweizerische Nationalbank einer Geld- und Währungspolitik verpflichtet, welche dem Gesamtinteresse des Landes dient. Weiter ist Sie gemäss Absatz 3 verpflichtet Währungsreserven zu bilden; ein Teil muss dabei in Gold gehalten werden. 
Im Artikel 39 Absatz 7 der Alten, bis 1999 gültigen Bundesverfassung steht geschrieben, dass „die ausgegebenen Banknoten müssen durch Gold und kurzfristige Guthaben gedeckt sein“.
"Sie orientiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Geld- und Währungspolitik und macht ihre geldpolitischen Absichten bekannt." Artikel 7 Absatz 3
Informative Ebene
Die dauernde Neutralitätspolitik der Schweiz wurde von mir bereits im vorangehenden E-Mail erwähnt. Zu den Pflichten eines neutralen Staates gehört es u.a. 
sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten
Mit Ihrem Geschäftsbericht 2016 nehmen Sie Ihre gesetzliche Informationspflicht wahr. Diesem ist folgendes zu entnehmen;
 

Seite 9 "Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld­ und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preis­stabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Damit setzt sie grundlegende Rahmenbedingungen für die Entwick­lung der Wirtschaft."

Seite 17 „Die Kreditvergabe des IWF blieb im Jahr 2016 weiterhin hoch. Erneut entfiel ein Grossteil der Finanzhilfe des IWF auf die Ukraine. Die SNB schloss im Auftrag des Bundes einen bilateralen Darlehensvertrag mit der Nationalbank der Ukraine über 200 Mio. US­Dollar ab. Dieser ist Teil einer breit abgestützten Hilfsaktion der Staatengemeinschaft, an der auch der IWF beteiligt ist."

Seite 22 "Der Bundesrat spricht sich darin (Bericht «Geldpolitik» der Sitzung vom 21. Dezember 2016) ...gegen eine Veröffentlichung der Protokolle zu den geldpolitischen Entscheiden aus.

Seite 77 "Bei allen Risikoanalysen wird dem tendenziell langfristigen Anlagehorizont der Nationalbank Rechnung getragen. Um die Kreditrisiken zu beurteilen und zu steuern, werden die Informationen der führenden Ratingagenturen, Marktindikatoren sowie eigene Analysen herangezogen."

Seite 114 "Im Auftrag des Bundes schloss die SNB im April 2016 einen bilateralen Dar­lehensvertrag mit der Nationalbank der Ukraine über maximal 200 Mio. US­Dollar ab. Dieses bilaterale Darlehen ist Teil einer breit abgestützten Hilfs­aktion der Staatengemeinschaft zur finanziellen Stabilisierung der Ukraine, die aus einem IWF­Programm und bilateralen Beiträgen anderer Staaten besteht. Rechtliche Grundlage des Darlehens zwischen der SNB und der National­bank der Ukraine bildet das WHG. Der Bund garantiert der Nationalbank die fristgerechte Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens. Das Darlehen ist an die Umsetzung der Erweiterten Kreditvereinbarung mit dem IWF gebun­den und darf nicht zur Finanzierung des Militärbudgets verwendet werden."

Auf der Internetpräsenz der SNB im Bereich Fragen & Antworten ist folgendes zu entnehmen (Stand 01. August 2017);
 
 "Die Nationalbank achtet bei ihrer Anlagetätigkeit darauf, die Märkte und das Währungsgeschehen in anderen Ländern nicht zu beeinflussen. Sie geht daher stets sehr umsichtig und marktschonend vor."
 
"So hat die Nationalbank beispielsweise im Jahr 2015 ihr Anlageuniversum der Aktien auf Unternehmen von Schwellenländern erweitert."
 

Fragestellungen an die SNB#

 
1.1. Wie erklären Sie sich den zunehmenden Notenumlauf mit der abnehmenden Goldmenge - im Hinblick mit der gesetzlichen Grundlage der Schweizerischen Bundesverfassung? 
Nach welchen, objektiven Kriterien wird der Goldanteil von Ihnen festgelegt?
 
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1.2. ...unter Berücksichtigung des Aspektes, dass Sie gerade in diesem Bereich eine positive Veränderung von 8 096,6 Mio. CHF gegenüber dem Vorjahr 2015 ausweisen?
 
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1.3 Sind die oben gemachten Angaben frei von Verpflichtungen und/oder Swaps; respektive wie hoch ist der frei verfügbare - eigene Bestand tatsächlich?
 
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2.1. Mit Ausnahme des YEN, weisen Sie in Ihren Währungsreserven keine „östlichen“ Länder aus. 
Weshalb verfügen Sie Beispielsweise über Kanadische Dollars, nicht aber über russische Rubel? 
Wäre es aufgrund des Diversifikationsprinzips nicht angebracht, gerade deshalb auch in den Rubel zu investieren? 
Zumal der tiefe Rubelkurs nicht die reale Wirtschaftsleistung des Landes, sondern vornehmlich aufgrund der Sanktionspolitik der Vereinigten Staaten beruht? 
Welche unter Trump vor kurzem sogar noch ausgeweitet wurde - selbst die EU kritisierte kürzlich die Wirtschaftssanktionen gegen Russland, da diese der eigenen Wirtschaftsleistung schade und nur US - Amerikanischen Interessen diene!
Wäre es seitens Nationalbank nicht angebracht, unter Berücksichtigung des Schweizerischen Neutralitätsanspruch, sich auch in diese Märkte zu begeben?!
 
2.2 Gerade im Hinblick, dass Sie dem „amerikanisch dominierten“ IWF, der Ukraine einen Kredit in der Höhe von CHF 200 Mio. gewähren - unterstützen Sie eine „westlich organisierte Putschregierung“; welche den rechtmäßig gewählten Präsidenten Wiktor Janukowytsch nach Krawallen illegal abgesetzt hat. Ihre durch den Bundesrat verordnete „Investition“ ist unter dieser Berücksichtigung äusserst fraglich für eine sich neutral nennende Demokratie!
 
3.1 Sie schreiben in Ihrer Antwort, dass die "SNB auf Investitionen in Aktien von Unternehmen, die international geächtete Waffen produzieren, die systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen“ verzichten. Bei der Feststellung, ob ein Unternehmen unter eine dieser drei Kategorien fällt und bei den Aktienanlagen ausgeschlossen wird, stützt sich die SNB auf die Empfehlungen eines Instituts ab, das auf solche Analysen spezialisiert ist.“ Wie heisst das von Ihnen erwähnte „Institut“?
 
3.2 Sie verweisen in Ihrem Bericht, sich bei der Risikoanalyse auf führende Ratingagenturen abzustützen - welche sind diese?
 
Fazit
 
Aufgrund der mir vorliegenden Fakten, muss ich davon ausgehen, dass die Schweizerische Nationalbank SNB nicht den eigenen Landesinteressen dient; wozu sie gesetzlich klar verpflichtet ist. Im Gegenteil - Sie unterstützt US- Amerikanische Rüstungskonzerne, subventioniert deren installierte Putsch Regierungen. Dabei verzichtet der Bundesrat auf die Veröffentlichung von Protokollen, welche Transparenz in dessen Geldpolitische Entscheide mit sich bringen würde.
 
Wenn Sie Ihren Standpunkt weiter erklären wollen (wozu Sie gesetzlich ebenfalls verpflichtet sind), bitte ich Sie innert nützlicher Frist den Bankrat, welchem die Gesamtaufsicht obliegt - sowie das Direktorium, welches die Grundsätze der Anlagepolitik definiert über dieses E-Mail zu informieren.
 
Ohne Ihre fundierte Antwort, gehe ich deshalb davon aus, dass es sich bei der Schweizerischen Nationalbank um eine korrumpierte, kriminelle Organisation handelt - welche die Schweizerische Bundesverfassung nicht ausreichend würdigt; inwieweit der Bundesrat dafür (mit-) verantwortlich ist, kann ich aufgrund des mir vorliegenden Sachverhaltes nicht klar abschätzten. Unter diesen Umständen fühle ich mich als Schweizer Bürger jedoch verpflichtet, das Schweizer Volk medial über die Vorkommnisse zu informieren. 
 
Einen schönen Nationalfeiertag wünscht Ihnen
xxxxx
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Empfangen: Montag 07. August 2017 #

Sehr geehrter Herr xxxxx 

Zu den Fragen, die Sie in Ihrer Mail vom 1. August aufwerfen, kann ich mich wie folgt äussern.

Auf die Anlagepolitik der Schweizerische Nationalbank (SNB) bin ich bereits in meiner Mail vom 9. Juni eingegangen und habe dabei auf verschiedene einschlägige Informationsquellen hingewiesen. Zu den externen Instituten, mit denen die SNB in diesem Bereich zusammenarbeitet, machen wir jedoch grundsätzlich keine Angaben.

Was den Goldbestand der SNB betrifft, beläuft er sich seit 2008 auf 1040 Tonnen. Er hat sich in den letzten Jahren nicht verändert. Die Bewertung des Goldes erfolgt zu Marktpreisen, der Wert des Goldbestandes bewegt sich daher analog zum Goldpreis. Bewertungsgewinne und -verluste werden in der Erfolgsrechnung unter „Erfolg aus Gold“ verbucht. Zur Rolle des Goldes in den Währungsreserven der SNB empfehle ich Ihnen gerne die Lektüre des folgenden Referats von Fritz Zurbrügg, Vizepräsident des Direktoriums der SNB:www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20141120_zur/source/ref_20141120_zur.de.pdf.

Der Notenumlauf ist die Summe aller von der SNB ausgegebenen Noten, er widerspiegelt die Nachfrage der Bevölkerung nach Bargeld. Mit dem Goldbestand kann er aber nicht in Verbindung gebracht werden. Die letzten Bindungen zwischen dem Franken und dem Gold wurden mit der Reform der Geld- und Währungsordnung Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre aufgehoben. Dies erfolgte aufgrund von Verfassungs- und Gesetzesänderungen im Rahmen der Nachführung der Bundesverfassung. Die derzeit geltende Bundesverfassung schreibt vor, dass die SNB einen Teil ihrer Währungsreserven in Gold hält, lässt aber dessen Höhe offen. 

Das Mitwirken bei internationalen Währungskooperationen gehört gemäss Nationalbankgesetz (Art. 5 Abs. 3; www.admin.ch/ch/d/sr/c951_11.html) zu den Aufgaben der SNB, die sie in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat auszuführen hat. Die internationale Währungskooperation hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu fördern und zur Überwindung von Krisen beizutragen. Als eine stark in die Weltwirtschaft integrierte Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung profitiert die Schweiz in besonderem Masse von einem stabilen internationalen Finanz- und Währungssystem. 

Zur Frage der Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des Direktoriums hat der Präsident des Bankrats an der letzten Generalversammlung der SNB Stellung genommen (www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20170428_stj/source/ref_20170428_stj.de.pdf).

Mit freundlichen Grüsse

Irma Cruz

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Gesendet: Dienstag, 6. Oktober 2017#

ZUSAMMENFASSUNG

 
Sehr geehrte Frau Cruz
 
Besten Dank für Ihre Stellungnahme. Im Gegensatz zu Ihnen, verdiene ich damit kein Geld und bin dementsprechend...
 
Unabhängig - keit:
 
In dem von Ihnen erwähnten Referat "Ist der institutionelle Rahmen der SNB noch zeitgemäss vom 28. April 2017 schreibt Jean Studer, Präsident des Bankrats Schweizerische Nationalbank (SNB) folgendes;
 
"Unabhängigkeit heisst im Kern, dass es der SNB untersagt ist, bei der Wahrnehmung der Geld- und Währungspolitik Weisungen einzuholen oder entgegenzunehmen, und zwar weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass der Zeithorizont der Geldpolitik eine längere Spanne umfasst, weil geldpolitische Massnahmen in der Regel erst mit Verzögerung auf die Realwirtschaft wirken.“

Gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Schweizer Bundesverfassung ist die SNB der Unabhängigkeit verpflichtet. Ebenso ist Sie der Neutralitätspolitik der Schweiz verpflichtet.

"Als Gegengewicht zur Unabhängigkeit auferlegt er der SNB die Rechenschaftspflicht gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit. Die SNB ist somit dazu angehalten, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und ihre Politik und ihre Entscheidungen regelmässig zu erklären. Der Bundesrat stellt in seinem Bericht fest, dass die unabhängige Stellung der SNB dadurch demokratisch gut legitimiert ist und ihre Tätigkeit transparent wird."

Ihrem Geschäftsbericht 2016 ist auf Seite 22 zu entnehmen, dass der Bundesrat sich im Bericht „Geldpolitik“ der Sitzung 21. Dezember 2016 gegen eine Veröffentlichung der Protokolle zu den geldpolitischen Entscheiden ausspricht. (Sind wenigstens die Entscheide öffentlich - können Sie mir den aktuellsten aushändigen?)
 
Fazit;
 
"Im Sinne einer gewissen Selbstbindung hat die Nationalbank daher Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium (vom 25. März 2004) sowie über die Anlagepolitik (vom 27. Mai 2004) erlassen. Es handelt sich dabei um neuartige Normtexte, die rechtlich nicht unmittelbar verbindlich sind und jederzeit rasch geändert werden können.“ Diese flexible und funktionelle Umschreibung hat den Nachteil, dass dass sie nicht transparent ist.“ https://www.snb.ch/de/iabout/snb/legal/id/snb_legal_rules
 
Faktisch lässt sich die Unabhängigkeit der SNB durch den „einfachen“ Bürger nicht überprüfen, da diese die externen Institute, mit denen Sie zusammen arbeitet, nicht kommuniziert (Ihre E-Mail Antwort vom 07.08.2017) - die selbst auferlegten Regeln jederzeit eigenmächtig abändern kann; „in begründeten Fällen kann die SNB ohne Vorankündigung von diesen Richtlinien abweichen“ (Seite 1 Richtlinien Anlagepolitik).
 
Es ist anzunehmen (zu befürchten), dass Sie Ihre Entscheide im wesentlichen auf die Marktbeherrschenden Ratingagenturen Standards & Poor, MOODYS & FITCH stützen, alle mit US - Amerikanischen wurzeln; zumindest lässt sich die amerikanische Tendenz aus Ihren Taten eindeutig nachvollziehen; 
 
- Die SNB schloss 2016 im Auftrag des Bundes einen bilateralen Darlehensvertrag mit der Nationalbank der Ukraine über 200 Mio. US­Dollar ab;
…dass diese das Geld nicht für Kriegszwecke brauchen darf, erachte ich als blanken Hohn; denn bekäme Sie das "Geld zum Aufbau" nicht, müsste Sie es vermutlich aus der Kriegskasse nehmen! Nur so nebenbei bemerkt; der zuvor rechtmässig, demokratisch legitimierte Präsident Wiktor Janukowitsch wurde durch einen illegalen Putsch entmachtet; mit Ihrem Kredit unterstützen Sie also eine klar pro amerikanische und illegale Putschregierung!
 
Die SNB will den Franken schwächen und muss Geld im Ausland anlegen. Sie investiert deshalb vermehrt auch in die US-Waffenindustrie – unter
anderem in die Firma Raytheon. Geschosse aus dieser Waffenschmiede kommen im vergessenen Bürgerkrieg von Jemen zum Einsatz. Die Rundschau-Recherche zeigt: Raytheon-Bomben haben auch unschuldige Zivilisten getötet. 
- SNB Mitglieder, so wie Thomas Jordan 2013, nehmen an demokratisch nicht legitimierten Bilderberger Konferenzen teil.
 …und ist Mitglied im Verwaltungsrat der Bank für internationalen Zahlungsausgleich BIZ - besteht da nicht ein Interessenkonflikt?
 
Gold:
 

"Um es ganz offen zu sagen; 

Die Schweizerische Nationalbank beabsichtigt
in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. [ ... ] 

Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und

Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. 

Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold

stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.“

Jean Zwahlen,
damals Direktoriumsmitglied der Nationalbank am 19.6.1995 

Kurzer, geschichtlicher Hintergrund zur Abschaffung des Goldstandars in der Schweiz

Mit der Volksabstimmung von 1992 stimmte das Schweizer Volk mit 55,8% dem IWF-Beitritt zu. Es ist davon auszugehen, dass ein sehr grosser Bevölkerungsanteil nicht in Kenntnis des Artikel 2b, Absatz IV der Articles of Agreement war, welcher das festhalten an einer Gold- gedeckten Währung verboten hat. Dem Volke wurde der Beitritt unter dem Vorwand „einer besseren Form der Entwicklungshilfe“ schmackhaft gemacht. 

Im Juni 1999 wurde ein Gesetz zur Zulassung von Goldverkäufen abgelehnt. Trotzdem wurden 1300 Tonnen „überschüssiges“ Gold im Washington Agreement der europäischen Notenbanken vom 26. September 1999 von der SNB zum Verkauf freigegeben.

Bis zum April 2000 bestand noch immer die Möglichkeit eines Volksentscheides. Die SNB nahm sich jedoch trotzdem das Recht und verkaufte 1300 Tonnen Gold, bevor das eigentliche demokratische Verfahren dazu abgeschlossen war. (Es Bestand faktisch immer noch die Möglichkeit zur Ergreifung eines Referendums)

-
Gemäss dem Referat von Thomas Jordan vom 26 April 2013 soll sich ein Grossteil des Bestandes in der Schweiz befinden, sowie bei der Zentralbanken in Großbritannien (20%) und 10% in Kanada. (10%).
 
Meine im E-Mail vom 15. Juli 2013 an Herr Peter Kuster gesendete Anfrage zwecks notarieller Verifikation des Schweizer Goldbestandes blieb unbeantwortet. Die von Lukas Rainmann vorgebrachte Interpellation 12.3313 wurde am 15.06.2012 vom Nationalrat aufgeschoben und am 21.03.2014 abgeschrieben, da mehr als zwei Jahre hängig.
 
Fazit;
 
Wenn Sie also im „Rahmen von Nachführung der Bundesverfassung" sprechen, so ist das eine drastische Verharmlosung der rechtswidrig durchgeführten Handlungspraxis seitens SNB. 
Den aktuellen Goldbestand weisen Sie seit 2008 mit 1040 Tonnen aus. Die Frage ob der Bestand frei von Verpflichtungen und/oder von Swaps ist beantworten Sie ebenfalls nicht. Ebenso können Sie keine Handlungspraxis ausweisen wie Sie den Goldbestand handhaben (werden), noch ist klar wo und zu welchen Verpflichtungen dieser gelagert ist. Eine Überprüfung wurde seitens SNB, sowie des Bundesrates bis anhin immer aufgrund Sicherheitsbedenken abgelehnt! Inwieweit die SNB dem Sicherheitsaspekt des Bürgers gerecht wird ist somit höchst fraglich, muss dieser doch auf die Kontrollgremien der SNB blind vertrauen.
 
Die Lösung - Diversifikation
 

„Heutzutage beruht Geld ausschliesslich auf dem Vertrauen in die amtlichen Stellen, die es herausgeben. Gold ist zu einer Ware geworden (...) Gold ist demonetisiert.“

(Vorlesung „Geld und Gold, zur Reform der Schweizerischen Währungsverfassung“ an der Universität St. Gallen, vom 19. November 1999 von Herr Peter Kuster)

Fazit;
 
Immerhin hat die SNB erkannt, dass die „freiwillige“ Anbindung des CHF an den Euro auf die Dauer nicht zu halten ist. Es gehört zum wirtschaftlichen 1 x 1, dass ein „ Klumpenrisiko" den Tod des eigenen „Unternehmens" bedeuten kann, sollte der „ Partner" in Konkurs gehen. Nun hat Sie zu viel Euro im Bestand und versucht diesen Missstand durch die Erhöhung des Eigenkapitals und Investitionen Im Asiatischen Raum abzufedern (Zunehmende Bedeutung Asiens für die Anlagepolitik der SNB, Seite 3 aus dem Referat "Die Anlagepolitik der SNB – aktuelle Themen“ von Fritz Zurbrügg, Mitglied des Direktoriums am 20.11.2014); dies ist gemäss meiner Einschätzung grundsätzlich positiv zu werten - ein weiterer Schritt in Richtung Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der SNB wäre es jedoch auch in den russischen Markt zu investieren, respektive umgehend Gespräche mit der New Development Bank aufzunehmen; diese Empfehlung ist mein persönlicher Antrag an das Direktorium und den Bankrat der SNB.
 
Dass es sich bei meiner Empfehlung nicht nur um lose Worte handelt, habe ich am 22. Januar 2015 - auf dem Tiefststand des Rubels, durch persönliche Devisenkäufe selbst bewiesen; seitdem hat der Rubel gut 20% an Rendite erzielt. Der Franken wurde damals durch diese Massnahme „im kleinen“ geschwächt und die russische Wirtschaft dadurch gestützt. 
Ich sage nicht, dass Sie auf Euro Zukäufe gänzlich verzichten sollten - aber, dass Sie zwecks Diversifikation und Wahrung der Schweizer Neutralität zwingend auch in andere Märkte investieren müssen, um Ihre Glaubwürdigkeit rechtfertigen zu können; ansonsten riskieren Sie bald - das oben erwähnte Vertrauen zu verlieren!
 
Ich biete Ihnen erneut die Gelegenheit, sich konkret zu den Fragestellungen/zum getroffenen Fazit innert 20 Tagen zu äussern. Danach werde ich aus den von mir erarbeiteten Fakten möglichst objektive Rückschlüsse ziehen, Ihre Handlungen weiter Beobachten und im Sinne meiner Verantwortung als Bürger, meine Mitmenschen über Ihr Verhalten informieren - dies kann sich für Ihre Institution positiv oder auch äusserst negativ auswirken; für ersteres müssen Sie sich jedoch aufgrund Ihrer Vorgeschichte schon sehr anstrengen!
 
"In diesem Zusammenhang möchte ich unterstreichen, dass ich einer sachbezogenen öffentlichen Debatte grosse Bedeutung beimesse. Nur dank eines konstruktiven Austausches werden die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiterhin Vertrauen in unsere Institution haben und ihr die nötige Unterstützung bei der Erfüllung ihres Auftrags zukommen lassen.“ 
Ich denke in diesem Sinne dürfen Sie dem Verfasser des eingangs erwähnten Dokumentes, Herrn Studer - sowie dem erweiterten Bankrat und dem Direktorium, ohne Bedenken mein E-Mail weiterleiten. 
 
Gerne erwarte ich seine handschriftliche Beglaubigung, als Aufsichtsperson und Teil des Bankrates zu den Goldbeständen.
 
Mit Freundlichen Grüssen
xxxxx
 
_____
 

Gesendet: Dienstag, 6. Oktober 2017#

 
Sehr geehrter Herr Kuster
 
Da Ihre E-Mail Adresse in der Abwesenheitsmeldung von Frau Cruz aufgeführt ist/die Dame längere Zeit abwesend ist; 
erhalten Sie unten stehendes E_mail mit der Bitte zur Beantwortung zugestellt. Sie werden darin übrigens auch zitiert.
 

Gesendet: Mittwoch, 29. November 2017#

Guten Tag Frau Cruz

 
Leider habe ich von Ihnen und Herrn Kuster seit dem 06. Oktober 2017 keine Reaktion auf mein unten stehendes E-Mail mehr erhalten.
Ich bitte Sie deshalb erneut, innerhalb von 20 Tagen, um eine schriftliche Stellungnahme. Sollten Sie diese Frist erneut ungenutzt verstreichen lassen; 
gehe ich davon aus, das Sie/die SNB dem gestellten Antrag nicht annimmt, eine Beglaubigung ablehnt, sich nicht weiter äussern möchte und somit den Schilderungen vollumfänglich zustimmt.
Weiter wird angenommen, dass nebst den Protokollen auch die geldpolitischen Entscheide nicht öffentlich sind und die SNB faktisch keinerlei Kontrolle untersteht;
bleibt zu hoffen, dass Sie diese eines Tages nicht selbst verlieren; z.B. wenn der „Pöbel“ vor Ihrer Tür steht!
 
 
Mit Freundlichem Gruss
xxxxx
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Eingeschriebener Brief; Mittwoch 21. Februar 2018#

Da bis zum genannten Datum keine Antwort eingegangen ist, wurde der SNB, Irma Cruz ein eingeschriebener Brief mit der kompletten, bisherigen Korrespondenz zugestellt.

Empfang Brief; Montag 05. März 2018#

Die Antwort befindet sich im PDF - Anhang. Der Brief enthält folgende drei Links; 

https://www.snb.ch/de/ifor/mediadosiers/id/media_dossiers_gold

https://www.snb.ch/de/iabout/monopol/id/monpol_current

https://www.snb.ch/de/ifor/media/id/media_speeches

 

 


11.05.2018 | 582 Aufrufe