Gesendet: 14. Juni 2013#

 

Sehr geehrter Herr Jordan

Soeben habe ich den Artikel „Was hatte Jordan bei Bilderberg zu suchen“ auf dem Internetblog von alles Schall und Rauch gelesen.
Da wir angeblich in einer direkten Demokratie leben und Sie eine für unser Land sehr wichtige Aufgabe übernehmen, nehme ich mir kurz die Zeit Ihnen dieses E-Mail zuzustellen - mit folgender Fragestellung:

- Wieso konnte das Stimmvolk bei den Goldverkäufen nicht abstimmen - wurde die Golddeckung faktisch aufgegeben?

- Wieso riskieren Sie durch Unmengen an Eurozukäufen unseren stabilen Franken zu gefährden?

- Wieso befasst sich der Stände-, National- und Bundesrat über einen „US-Deal“, den jene Personen nicht einmal kennen - wäre da nicht Ihr Statement im Sinne der Wohlfahrt des Schweizer Volkes und der Wahrung der demokratischen Strukturen unausweichlich - oder arbeiten Sie für jemand anderen, die Bilderberger?

Noch eine letzte Frage; Können Sie bitte für mich eine vom Bundesrat verfasste „formelle Anerkennung“ veranlassen - ähnlich derer vom 10. Februar 1987 mit der BIZ, welcher gemäss Artikel 2 die Unverletzlichkeit (Kein Angestellter der Schweizer öffentlichen Ämter mag die Gebäude oder Teile derselben und umgebendes Land ohne Erlaubnis zu betreten) und Artikel 4 Unantastbarkeit vor Rechtsverfahren und Ausführung beinhaltet (Immunität vor Kriminal- und Verwaltungsübergriffen). Da wir offiziell in einer Demokratie leben, gelten für alle die selben Rechte - weshalb es für Sie sicherlich kein Problem sein sollte auch für mich so eine Vereinbarung auszuhandeln. Dies ist aus dem Grunde notwendig, damit ich als Schweizer Bürger meine demokratischen Interessen als „Gleichberechtigter“ (mit gleich langen Speeren) erkämpfen kann, damit solche Dinge wie in den oben stehenden Fragestellungen nie wieder vorkommen.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen schon heute. Da ich vermutlich nicht der einzige bin, der Sie diesbezüglich kontaktiert wäre es für Sie vermutlich einfacher sich in einer öffentlichen Runde, wie es die Arena des Schweizer Fernsehen darstellt zu äussern, wo auch kritische Stimmen zugelassen sind. Sind Sie zum Wohle des Schweizer Staates bereit sich dieser Aufgabe zu stellen?

Mit Freundlichen Grüssen

xxxxx

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Empfangen: 14. Juni 2013#

Sehr geehrter Herr xxxxx

In Ihrem Mail vom 14. Juni (das ich im Auftrag von Thomas Jordan beantworte) nehmen Sie Bezug auf die Bilderberg-Konferenz, stellen aber Fragen zu anderen Themen.

Gerne nehme ich dazu Stellung wie folgt:

1. Golddeckung: In der Schweiz existiert keine Golddeckung (mehr). Allerdings sieht die Bundesverfassung vor, dass ein Teil der Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Form von Gold zu halten ist. Der Wegfall der Hinterlegung von Geld mit Gold, also der Übergang von der Metall- zur Papierwährung, ging im 20. Jahrhundert schrittweise vonstatten. Es handelte sich dabei auch nicht um eine spezifisch schwei- zerische Entwicklung, sondern um ein internationales Phänomen. Bereits nach dem Ausbruch des Erstens Weltkriegs kam es zu einem Kollaps des Goldstandards. Bis zum Zusammenbruch des Bretton-Woods-Sys- tems der fixen Wechselkurse Ende der Siebzigerjahre spielte aber die Bindung an das Gold weiterhin eine wichtige Rolle im internationalen Währungsgefüge. In der Schweiz wurden erst mit der Reform der Geld- und Währungsordnung Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre die letzten Bindungen zwischen dem Franken und dem Gold aufgehoben. Die dazu nötigen Verfassungsänderungen (im Rahmen der Nachführung der Bundesverfassung) unterstanden dem obligatorischen Referendum, die Gesetzesänderungen dem fakultativen. Der Souverän fällte auch wichtige Entscheide in Bezug auf die Verwendung von Gewinnausschüttungen der SNB (Solidaritätsstiftung und AHV-Goldinitiative, Kosa-Initiative). Falls Sie an einem generellen Überblick aus Schweizer Perspektive interessiert sind, empfehle ich Ihnen die Lektüre eines Referats von Prof. Ernst Baltensperger (www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20121003_balt) bzw. seines Buches „Der Schweizer Franken – eine Erfolgsgeschichte“. In der Festschrift „Die Schweizerische Nationalbank 1907- 2007“ (Kapitel 9) finden Sie eine umfassende Darstellung der Reform der Geld- und Währungsordnung, auch aus rechtlicher Sicht (www.snb.ch/de/iabout/snb/hist/id/snb_100/5). Sie können dann auch nachvollziehen, weshalb die Frage „Goldverkäufe ja oder nein“ dem Souverän nie direkt gestellt wurde.

2. Kauf von Euros/Stabilität Franken: Der Mindestkurs ist ein wichtiges Instrument, um in einem Umfeld von Zinsen nahe 0% eine unerwünschte Verschärfung der geldpolitischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft zu verhindern. Der Auftrag der SNB lautet konkret, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der Entwicklung der Konjunktur Rechnung zu tragen. Der Mindestkurs ist notwendig, damit die SNB diesen Auftrag in einem aussergewöhnlich schwierigen internationalen Umfeld erfüllen kann. Wenn nötig, setzt die SNB den Mindestkurs mit Devisenkäufen durch.

3. US-Deal: Der von Ihnen angesprochene US-Deal betrifft steuerrechtliche Fragen, die nicht in den Kompetenzbereich der SNB fallen.

4. „Formelle Anerkennung“: Die SNB ist für Anliegen im Zusammenhang mit der Aussenpolitik/Diplomatie und damit auch für Immunitäts-/Anerkennungsfragen nicht zuständig.
Gerne halte ich abschliessend fest, dass das ganze Denken, Handeln und Wirken der SNB und ihrer Leitung ausschliesslich auf die Erfüllung des Auftrags gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz ausge- richtet ist. Dieser Auftrag heisst, eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse unseres Landes zu führen (und wird wie oben ausgeführt konkretisiert).

 

Mit freundlichen Grüssen

Peter Kuster

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Peter Kuster 

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Gesendet: 21. Juni 2013#

Es gilt die Unschuldsvermutung in Ihrem Fall, von Dr. Thomas Jordan, sowie der SNB generell. Dieses verfasste E-Mail ist meine Meinung, nichts anderes als meine Meinung - Sie orientiert sich anhand den mir zur Verfügung stehenden Informationen und der Wahrheit:

Sehr geehrter Herr Kuster

„Heutzutage beruht Geld ausschliesslich auf dem Vertrauen in die amtlichen Stellen, die es heraus- geben. Gold ist zu einer Ware geworden (...) Gold ist demonetisiert.“
(Ihre Vorlesung „Geld und Gold, zur Reform der Schweizerischen Währungsverfassung“ an der Uni- versität St. Gallen, vom 19. November 1999)

Mit Ihrer E-Mail Antwort haben Sie zumindest den Schein, der Rechtsstaatlichkeit gewahrt; Mein Vertrauen in die SNB hat sich jedoch mit der Auseinandersetzung des Inhaltes nochmals deutlich verschlechtert, ich muss sogar davon ausgehen, dass die SNB unser Land absichtlich in die Irre geführt hat; Aussagen wie auf der Seite 507 der „Festschrift“ im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung (BV); “Sollte die Verfassung das gelebte Währungssystem wieder einfangen, musste die Neuregelung sich auf wenige Grundprinzipien konzentrieren...“ ...oder auf Seite 535 zur Totalrevision des Nationalbanken Gesetz (NBG): „Die gesetzliche Regelung entsprach immer weniger der gelebten Praxis.“

Entspricht es nicht dem grundlegenden Demokratieverständnis, dass man zuerst die Neuregelung macht, bevor man Sie anwendet - oder verstehe ich da etwas falsch? Sie fügen zwar auf der Seite 535 an; „Die zur Umsetzung der Geldpolitik viel wichtigeren rechtsgeschäftlichen Instrumente waren im alten Nationalbankgesetz zwar bis in die Einzelheiten geregelt. Diese hohe Regelungsdichte hatte jedoch den Nachteil, dass die SNB den Entwicklungen der Finanzmärkte nur mit Verzögerung folgen konnte.“ Wo uns „diese“ Finanzmärkte hinführen können wir heute live & hautnah miterleben! Weiter ist auf Seite 542 zu lesen; „Die starre Beschränkung auf gesetzlich vorgesehene Geschäftstypen hatte den Nachteil, dass die SNB regelmässig das mühselige und aufwendige Verfahren der Gesetzesrevision beschreiten musste, bevor sie sich den rasch wandelnden Verhältnissen an den Finanzmärkten anpassen und neue Finanzinstrumente einsetzen konnte.“ ...und auf der nächsten Seite ist zu lesen: “Das neue Gesetz hat mit dieser kasuistischen Auflistung der erlaubten rechtsgeschäftlichen Instrumente radikal aufgeräumt.“

Ich nehme mir die Mühe Ihnen dieses E-Mail zuzustellen - ohne das ich in irgendwelcher Form dafür honoriert werde - ausschliesslich weil mir unser Land und dessen Stabilität, Freiheit & Unabhängigkeit am Herzen liegt. Man kann zwar die Geschichte nicht mehr rückgängig machen (weshalb ich nur auf 1-2, mir wichtig erscheinende Eckpunkte eingehen werde), jedoch aus den gemachten Fehlern lernen. Meine Meinung dazu ist; jeder hat eine 2. Chance verdient - nutzen Sie sie!

In der heutigen Zeit ist die Massenmobilisierung relativ sicher & anonym möglich (Beispiel „Tanz Dich Frei“ in Bern via Facebook). Der Hass (z.B. wegen Volksverrates) auf Institute und einzelne Personen kann sich so schnell wie ein Lauffeuer entfachen - sich vor „Pöbeln“ Rechtfertigen zu wollen, wenn hunderte Menschen vor Ihrer eigenen Haustüre stehen dürfte vermutlich nur noch mit äusserstem Einsatz glimpflich enden. Dies dürfen Sie nicht als Drohung - sondern als gutgesinnte Geste verstehen; ich rate Ihnen deshalb sich ernsthaft mit den Fragestellung auseinander zu setzen und um eine öffentliche Stellungnahme von Dr. Thomas Jordan betreffend seines Besuches an der diesjährigen Bilderbergkonferenz, denn die Notenbankunabhängigkeit ist zentrales Instrument zur Schaffung von Glaubwürdigkeit, im Sinne von Art. 99 Absatz 2 ist die SNB dazu verpflichtet; Sie darf nicht Einzel- oder Gruppeninteressen vertreten.

1.1 Gemäss Ihrer Aussage ist ein Teil der Währungsreserve durch die SNB in Gold zu halten, daraus gibt sich für mich folgende Fragestellung:

1.1.1 Aufgrund wessen Kriterien wird der „Teil“ (die Höhe) festgelegt - wieviel ist es derzeit?

1.1.2 Wo befindet sich der „Teil“ physisch?

1.1.3 Da es sich um Volksvermögen handelt; kann ich zusammen mit einem Notar, 1-2 Sachverständigen mich persönlich von diesem „Teil“ überzeugen und das Gold physikalisch untersuchen? Wenn Nein, wieso nicht?

1.2 Sie sprechen von einem Phänomen. Es erstaunt mich, dass verantwortliche der SNB sich aufgrund von Phänomenen leiten lassen - wären diesbezüglich, bei so wichtigen Volkswirtschaftlichen Entscheiden nicht Fakten/Tatsachen unausweichlich?

Ich kann Ihnen dieses Phänomen kurz erläutern, wenn Sie es vergessen haben sollten:

- Mit der Volksabstimmung von 1992 stimmte das Schweizer Volk mit 55,8% dem IWF-Beitritt zu. Es ist davon auszugehen, dass ein sehr grosser Bevölkerungsanteil nicht in Kenntnis des Artikel 2b, Absatz IV der Articles of Agreement war, welcher das festhalten an einer Gold- gedeckten Währung verboten hat. Dem Volke wurde der Beitritt unter dem Vorwand „einer besseren Form der Entwicklungshilfe“ schmackhaft gemacht (Kein weiterer Kommentar dazu)

- Was aber noch krasser ist und worauf ich gerne von Ihnen eine Antwort hätte, ist der Sachverhalt; dass im Juni 1999 ein Gesetz zur Zulassung von Goldverkäufen abgelehnt wurde. Trotzdem wurden 1300 Tonnen „überschüssiges“ Gold im Washington Agreement der europäischen Notenbanken vom 26. September 1999 von der SNB zum Verkauf freigegeben.

- Noch viel krasser ist hingegen; dass bis zum April 2000 noch immer die Möglichkeit eines Volksentscheides bestanden hat. Wer gab Ihnen das Recht 1300 Tonnen Gold, bevor das eigentliche demokratische Verfahren abgeschlossen war, zu verkaufen?

- Wie Sie in Ihrer Schrift richtig erläutern trat das neue Währungs- und Zahlungsmittelgesetz am 01.05.2000 mit Annahme des National- und Ständerats in Kraft - ohne Volksabstimmung versteht sich. Was hatten Sie auch für eine Wahl, wenn das „gelebte“ sowieso nicht mehr den Tatsachen entsprach - die Justiz die Rechtsstaatlichkeit bei Gesetzesbruch nicht durchführte! Erst damit war der Bundesratsbeschluss vom 29. Juni 1954 (die Goldeinlösepflicht), sowie der Bundesratsbeschluss vom 09. Mai 1971 (Golddeckung) offiziell abgeschafft, die Legitimation für den IWF Beitritt gegeben - der Vertrag von 1992 ist demzufolge Hinfällig, da Ihm damals die Rechtsgrundlage fehlte.

1.3 Was gedenkt die SNB zu tun, wenn die Goldinitiative, die eine 20%ige Deckung des CHF fordert vom Volk in der Abstimmung angenommen wird - den Austritt aus dem IFW, weil Sie dessen „Kriterien“ nicht mehr erfüllt werden kann? Welche öffentliche Stellungnahme wird die SNB verlauten lassen?

Dazu erlaube ich mir folgende Stellungnahme; Die „Imperialen Kräfte“, im speziellen die Amerikaner können nicht auf der ganzen Welt gleichzeitig Krieg führen, dazu fehlt Ihnen schlicht das Geld, die Zeit & das „Personal“. Als sehr viel realistischer sehe ich Aufstände, organisiert über Internet, welche die „Diktatoren“ und dazu zähle ich auch Sie beide - „beseitigt“.

Das imperialistische System muss & wird fallen - die Frage ist die, ob wir mit fallen oder ob es uns gelingt aus der Stärke heraus zu handeln und das Weltgeschehen neu zu formen. Wenn „wir“ weiter in die Knie gehen, werden wir vermutlich eines Tages in einer gefestigten Diktatur aufwachen - ähnlich der bereits heute existierenden! Als noch einflussreiche Zentralbank haben Sie die Möglichkeit ins Politgeschehen „aktiv“ einzugreifen (IWF Austritt) und Zeichen zu setzen - Freunde wie China, Russland und Iran werden sich finden und für eine starke Schweiz einstehen; unterschätzen Sie dabei nicht die Symbolkraft der Schweiz für andere Länder! Unsere Urväter haben für den Handlungsspielraum gesorgt, zerstören Sie diesen bitte nicht weiter - sondern bauen Sie Ihn zum Wohle des Volkes aus!

2.1 Wie Sie in Ihrer Schrift nachvollziehbar erläuterten ist nach Aufhebung des „Goldstandards“ - vorher war dies nicht in dem Ausmasse nötig - die Preisstabilität durch Währungszukäufe oder „sogenannte“ Fix-Kurse wie beim Euro zu gewährleisten, dazu ergibt sich folgende Fragestellung:

2.1.1 Wie hoch ist der aktuelle Bestand der erfolgten Devisenkäufe?

2.2 Als „Lender of Last Resort“ (Kreditgeber letzter Instanz) verfügt die SNB über folgende Möglichkeiten (Totalrevision des NBG):

- Konten führen und Vermögenswerte in Verwahrung nehmen
- selber bei Finanzinstituten Konten eröffnen
- Forderungen und Effekten sowie Edelmetalle und Edelmetallforderungen kaufen und verkaufen oder damit Darlehensgeschäfte abschliessen
- Schuldverschreibungen ausgeben oder Derivate schaffen
- Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern tätigen.

“Auch der im Rahmen des rechtsgeschäftlichen Instrumentariums zentrale Begriff der notenbankfähigen Sicherheit wird im neuen Gesetz funktionell umschrieben: Zugelassen sind alle Sicherheiten, die «ausreichend» sind (Art.9 Abs.1 Bst. e NBG). Die Nationalbank verfügt damit über die notwendige Flexibilität, um künftige Entwicklungen an den Finanzmärkten ohne weiteres nachvollziehen zu können.

Diese flexible und funktionelle Umschreibung hat den Nachteil, dass sie nicht transparent ist. Um sichtbar zu machen, wie sie diesen weiten Rahmen ausfüllt, aber auch im Sinne einer gewissen Selbstbindung hat die Nationalbank daher Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium (vom 25. März 2004) sowie über die Anlagepolitik (vom 27. Mai 2004) erlassen. Es handelt sich dabei um neuartige Normtexte, die rechtlich nicht unmittelbar verbindlich sind und jederzeit rasch geändert werden können.“ (Seite 543). Was für einen Sinn gibt das ganze, wenn die Normtexte nach belieben; so wie es einem gerade passt abgeändert werden können?!

2.2.1 Was für Kriterien sind zu erfüllen um bei Ihnen als „anderen Finanzmarktteilnehmer“ Kreditgeschäfte abschliessen zu können?

2.2.2 Zu was für Konditionen werden diese Kredite abgegeben?

2.2.3 Besteht die Möglichkeit Kredite von den Ihnen gekauften Euro`s zu erhalten?

3.1 „Banken Deal“: Zum Glück hat der Nationalrat „schlimmeres“ vorerst abgewendet. Ein klares Statement zu einer unabhängigen Schweiz, die sich nicht fremden Recht beugt, dessen Inhalt nicht bekannt ist, hätte sicherlich auch dazu Beigetragen die Glaubwürdigkeit Ihres Instituts zu unterstreichen. Wieso ist dies nicht geschehen, vertreten Sie wirklich die Gesamtinteressen der Schweiz oder einiger weniger?

3.2 Im Artikel 16i des aNBG, war noch die Kontrolle des ausländischen Geldzufluss verankert - was die Abschaffung bedeutet können wir jetzt auch bei den Kantonalbanken miterleben. Wird hier die Schweiz mit Ihrem Bankgeheimnis systematisch Zerstört und die SNB hat/wollte und will es nicht merken? Es gibt bessere Möglichkeiten statt des automatischen Informationsaustausches; die Quellensteuer sei hier erwähnt. Wer diese nicht akzeptiert; ganz einfach - mit denen machen wir keine Geschäfte! Die Schweiz als Wirtschaftsstandort ist attraktiv genug!

4. „Formelle Anerkennung“; es ist für mich nachvollziehbar, dass sich dies nicht im Leistungsspektrum SNB befindet. Da Dr. Thomas Jordan jedoch Mitglied im Verwaltungsrat der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ist (besteht da eigentlich kein Interessenkonflikt?), könnte er mir sicherlich ein paar Tips geben; bei welcher Stelle ich mich für eine solche „Anerkennung“ melden kann/was für Kriterien ich dazu erfüllen sollte.

5. Apropos, sind Sie immer noch Aufsichtsratsvorsitzender bei der Orell Füssli AG (die führende Banknotendruckerei der Schweiz) und ist die SNB immer noch Grossaktionär - besteht da nicht ein Interessenkonflikt?

Ist die SNB mit Ihren Mitgliedern wirklich im Sinne von Art. 99 Absatz 2 unabhängig?
...vom Gegenteil überzeugen können Sie mich nur noch mit Fakten (in konzentrierter, nachvollziehbarer, aufgearbeiteter und verständlicher Form) - auch physisch!

Ein deutscher Universitätsprofessor meinte; „Wenn dieser Skandal eines Tages losbricht, dann wird der Volkszorn keine Grenzen kennen. Dann gibt`s Tote.“

Sollte ich von Ihnen „innert nützlicher Frist“ (30 Tagen) keine Antwort mehr erhalten, gehe ich von meiner vollständigen Berichterstattung und der Richtigkeit meiner hier gemachten Aussagen aus und werde Sie der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen - im Sinne der freien Meinungsäusserung.

Sie dürfen davon ausgehen, dass ich nicht ruhen werde, bis die Präambel unser Bundesverfassung vollständig umgesetzt ist;

Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künf- tigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:

Mit Freundlichen Grüssen

xxxxx

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Empfangen: 10. Juli 2013#

Sehr geehrter Herr xxxxx

In Ihrem Mail vom 21. Juni beziehen Sie sich auf meine Antwort vom 17. Juni auf Ihre Zuschrift vom 14. Juni an Thomas Jordan. Sie stellen im vorliegenden Mail eine Reihe von Fragen, zu denen ich gerne Stellung nehme, soweit sie Belange der Schweizerischen Nationalbank (SNB) betreffen. Für die Beantwortung halte ich mich dabei an die von Ihnen verwendete Nummerierung.

1.1.1 Gemäss Nationalbankgesetz bestimmt das Direktorium die Zusammensetzung der Währungsreserven, einschliesslich des Anteils an Gold.

1.1.2 Die Goldreserven zu gut 70% im Inland und zu 30% im Ausland gelagert (20% bei der Zentralbank von England, 10% bei der Zentralbank von Kanada). Thomas Jordan hat darüber an der Generalversammlung im April 2013 informiert (www.snb.ch/de/mmr/speeches/id/ref_20130426_tjn/ source/ref_20130426_tjn.de.pdf).

1.1.3 Aus Sicherheits- und Praktikabilitätsüberlegungen ist es nicht möglich, „individuelle“ Goldprüfungen durchzuführen. Was das Vorhandensein des Goldes im Ausland betrifft, so ist jeder dort lagernde Barren durch eine Barrenidentifikationsnummer eindeutig identifiziert und verbleibt im Eigentum der SNB. Das im Ausland lagernde Gold wird mit gemäss nationalen und internationalen Standards erstellten Drittbestätigungen nachgewiesen. Weitere Ausführungen dazu können Sie auch einer Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation aus dem Nationalrat mit dem Titel „Prüfung der vollständigen physischen Existenz der Schweizer Goldreserven“ vom April 2012 entnehmen (www. parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123313).

1.2 Es trifft nicht zu, dass die SNB 1300 Tonnen Gold verkauft hat, „bevor das eigentliche demokratische Verfahren abgeschlossen war“. Über das neue Gesetz über die Währung und die Zahlungs- mittel (WZG) wurde nicht abgestimmt, weil kein Referendum ergriffen worden war (wie in meiner ersten Antwort erwähnt, unterstehen Gesetzesänderungen dem fakultativen Referendum).

1.3 Die SNB lehnt die Goldinitiative ab, weil sie den geldpolitischen Handlungsspielraum einschränken, die Erfüllung des geldpolitischen Auftrags massgeblich erschweren und sich zum Nachteil der Schweiz auswirken würde. Mit der Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF) hat die Initiative nicht zu tun. Sie verlangt, dass die SNB mindestens 20% der Aktiven in Gold halten muss, sieht aber keine direkte Golddeckung/-bindung des Frankens vor.

2.1.1 Im Jahr 2011 hatte die SNB Devisen über 17,8 Mrd. Franken erworben, um die massive Überbewertung des Frankens zu bekämpfen und den Mindestkurs sicherzustellen. 2012 kaufte sie Devisen über 188 Mrd. Franken, um den Mindestkurs durchzusetzen. Die SNB weist monatlich ihre Bilanzpositionen (www.snb.ch/de/iabout/stat/statpub/balsnb/stats/balsnb) aus und erstellt vierteljährlich einen Zwischenbericht (www.snb.ch/de/iabout/snb/annacc/id/snb_annac_intermedi- ate). Die dort ausgewiesenen Veränderungen der Devisenanlagen sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen.

2.2 Die Richtlinien beschreiben die Instrumente und Verfahren zur Umsetzung der Geldpolitik, da das Nationalbankgesetz nur in groben Zügen regelt, welche Geschäfte die SNB zur Erfüllung ihrer Aufgaben abschliessen darf (www.snb.ch/de/iabout/snb/legal/id/snb_legal_rules). Die Richtlinien können geändert werden, wenn es die Umstände erfordern.

2.2.1/2.2.1/2.2.3 Gemäss der Richtlinie über das geldpolitische Instrumentarium sind bei den geldpolitischen Operationen der SNB grundsätzlich alle inländischen Banken mit Girokonto bei der SNB als Geschäftspartner zugelassen. Andere inländische Finanzmarktteilnehmer sowie Banken und andere Finanzteilnehmer mit Sitz im Ausland können als Geschäftspartner zugelassen werden, sofern dafür ein geldpolitisches Interesse besteht, sie zur Liquidität am besicherten Frankengeldmarkt beitragen und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Girokontos gegeben sind. Die SNB ist aber keine Geschäftsbank und bietet weder in- noch ausländischen Privaten oder Unternehmen Bankdienstleistungen an.

5. Dass Grossaktionäre im Verwaltungsrat Einsitz nehmen, um ihre Interessen zu wahren, ist in der Unternehmenslandschaft der Schweiz durchaus nicht unüblich. Gemäss Geschäftsbericht 2012 (Seite 150) ist die SNB mit 33% an Orell Füssli beteiligt. Weitere Informationen zu Orell Füssli können Sie der Website des Unternehmens entnehmen (http://www.orellfuessli.com/home/).

Mit freundlichen Grüssen

Peter Kuster

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Peter Kuster 

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peter.kuster@snb.ch

 

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Gesendet: 15. Juli 2013#

Sehr geehrter Herr Kuster
Besten Dank für Ihre erneute E-Mail Antwort vom 10.07.2013. Mit diesem E-Mail präzisiere und ergänze ich meine Fragestellungen; da Sie mir in einigen Fragen „ausgewichen“ sind.

Grundsatzfrage:

Stimmt es, dass die SNB sich zu einer transparenten Kommunikation bekennt und die Information der Bevölkerung als ein zentrales Instrument zu deren Glaubwürdigkeit nutzt, somit das höchste Gut darstellt um die Schweiz in Ihrer Freiheit & Unabhängigkeit zu erhalten & stärken, was wiederum eine stabile Währung garantiert?

Wenn Sie obige Frage mit einem „JA“ beantwortet haben (Nichts anderes würde unser Volk akzeptieren); so ist es meiner Ansicht nach Ihre „Pflicht zur Beruhigung der Situation“, insbesondere da es offensichtlich eine Interpellation von Lukas Reinmann gibt, die seit dem 15.06.2012 im Nationalrat unbehandelt blieb, für die nötige Transparenz zu sorgen. Konkret könnte dies so aussehen; Sie gewähren mir zusammen mit 1-2 Sachverständigen, einem Notar und 2-3 Leuten von „alternativen Medien“ Zutritt zu den hier in der Schweiz physisch gelagerten Goldreserven. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie mir die verantwortliche Person/den Leiter Ihrer „Internen Revision“, dessen Anschrift inklusive E-Mail Adresse zu nennen.

In Ihren geführten Bilanzen weisen Sie Ihre Goldbestände mit „Gold und Forderungen aus Goldgeschäften“ (In Millionen Franken) aus und nicht in Kilo Gramm physischer Goldreserven. Wie jeder weiss, sind Forderungen nicht gleich Besitz; ich fordere Sie hiermit auf, mir ein Giro Konto bei der SNB auf den Geschäftsbanken Name „recreatio“ zu eröffnen, respektive mir die Kriterien (Antragsformular) mitzuteilen, dass ich ein solches erlangen kann oder mich an die entsprechende Stelle zu verweisen.

Wie Sie richtig festgestellt haben unterstehen Gesetzesänderungen einem fakultativen Referendum. Wurde die gesetzliche Frist für das zustande kommen des Referendums eingehalten, welche bis Ende April 2000 bestand? Wie erklären Sie es sich dann, dass die SNB mit dem „Washington Agreement der europäischen Notenbanken vom 26. September 1999“ bereits vor Ablauf der Referendumsfrist das „überschüssige“ Gold zum Verkauf frei gegeben hat? Dies obschon im Juni 1999 ein Gesetz zur Zulassung von Goldverkäufen abgelehnt wurde und Sie zu jenem Zeitpunkt noch dem damaligen Münzgesetz verpflichtet waren (welches den Goldverkauf verbietet) - bis es 3 Monate später/ende Dezember vom Parlament (aufgrund von bereits vollendeten Tatsachen) angenommen wurde. Entstehen hier wieder Gesetze die im Nachhinein an die aktuelle Situation angepasst werden, wie beim IFW Eintritt? Es scheint, dass Ihr Institut aus den „Fehlern der Vergangenheit“ gelernt hat und sich nun selber eine äusserst „schwammige“ Richtlinie auferlegt hat, die jederzeit wieder gebrochen werden kann. Meiner Ansicht nach dürften Sie sich (zumindest vordergründig) damit einverstanden erklären, dass dies für unsere demokratischen Strukturen nicht förderlich ist.

Es ist also umso wichtiger, vorausgesetzt unser Land und seine Stabilität ist Ihnen tatsächlich wichtig, dass Sie sich um die „alternative“ Szene kümmern. Wie Sie Beweise liefern können habe ich Ihnen oben Beschrieben - ohne diese Beweise sind Ihre Aussagen leere Worthülsen, was ich von diesen halte können Sie meiner hier niedergelegten Recherche über die SNB entnehmen. Solange Sie diese Beweise nicht liefern - Interpellationen unbeantwortet bleiben, wird die Glaubwürdigkeit weiter stark leiden - somit unserem Volk schaden zufügen, daran werde ich Sie mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln hindern - ohne dabei Rücksicht auf Ihre persönliche (Wohn-) Sicherheit in unserem Land zu nehmen (Dies ist ausdrücklich keine Drohung, sondern erneut lediglich ein gut gemeinter Warnhinweis, wenn entsprechende Personen umgangssprachlich „der Pöbel“ mit einfachen, fundierten Worten erfährt, was unsere Notenbankschef`s so tun! ...die Geschichte gibt „uns“ genug Hinweise was mit Herrschern, Königen, Oligarchen, Habsburger usw. passiert ist, wenn Sie nicht mehr dem Volkswohl dienen und/oder sich dessen Zorn zuziehen)

Freundliche Grüsse

xxxxx

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Für die Leser dieses E-Mails, hier noch einige Aussagen von Thomas Jordan an der Generalversammlung im April 2013

Betreffend Goldinitiative: (Es dürfte nun jedem klar sein was er abstimmen sollte/wird!)

„Die vorgeschlagenen Massnahmen sind dazu aber nicht geeignet, ja sie sind sogar kontraproduktiv. Sie beruhen vielmehr auf Missverständnissen über die Bedeutung des Goldes in der Geldpolitik und würden die geldpolitische Handlungsfähigkeit der Nationalbank auf eine Weise einschränken, die den angestrebten Zielen zuwiderläuft.“ (Seite 5) Um welche Ziele handelt es sich dabei, um die der „Bilderberger“?

„Entscheidungen über die Einführung des Mindestkurses oder die Stabilisierung der UBS wären unter solchen bedingungen wohl kaum so getroffen worden.“
Der Grundsatz einer freien Marktwirtschaft, welche immer proklamiert wird, ist der, dass Unterneh- men die sich am Markt nicht „behaupten“ können zugrunde gehen. Genauso verhält es sich mit Staaten. Wie verhalten sich jene Führer, SNB Verantwortliche, wenn Sie Wissen, dass Sie „gerettet“ = „versklavt“ werden? Willkommen in der NWO - dem Totalitären System - wacht auf; das Ding ist zu drehen und die Verantwortlichen an Ihren Auftrag zu erinnern!

Gold gehört zu den volatilsten und damit riskantesten Anlagen.

Ist es nicht genau das Gold - die 100% Goldgedeckte Währung und das Schweizer Bankgeheimnis welches die Schweiz zum Erfolgsmodel gemacht hat, das Vertrauen in den Schweizer Franken noch heute bewirkt?

Eine Antwort auf das letzte E-Mail blieb aus!#

10.05.2018 | 496 Aufrufe