Mobilfunkhaftungs - Initiative

Sammelfrist 03.07.2021

Was möchte die Mobilfunkhaftungs-Initiative?

Die Initiative beantragt die Bundesverfassung wie folgt zu ändern:

Art. 74a Mobilfunkhaftung

1 Die Konzessionärin haftet für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb einer Sendeanlage für Mobilfunk oder für drahtlose Empfangsgeräte verursacht werden.

2 Die Haftung entfällt nur, wenn die Konzessionärin den Beweis erbringt, dass der Schaden nicht durch den Betrieb der Sendeanlage verursacht wurde.

3 Ist die Konzessionäri…

  • 22.10.2019, 16:17 von WEARECHANGE
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